Außergewöhnliche Belastung: Ausgleich eines Erbanspruchs
Zahlungen
im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich eines unehelichen Kindes können
nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht
werden.
Beschluss des BFH
vom 28.04.2010
VI B
167/09
DStRE 2010, 830