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Außergewöhnliche Belastung: Ausgleich eines Erbanspruchs


Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich eines unehelichen Kindes können nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.


Beschluss des BFH

vom 28.04.2010
VI B 167/09
DStRE 2010, 830

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