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Schadensersatz für Passagiere der Costa Concordia

Für Passagiere der Costa Concordia und Angehörige bestehen nicht nur Ansprüche auf Ersatz des immateriellen (Sach-) Schadens, sondern vielmehr weitergehende Ersatzansprüche.

Anders als nach deutschem Recht, haben nach dem italienischen Recht auch Verwandte und Geschwister von getöteten oder schwer verunglückten Personen erhebliche Ansprüche, die um ein vielfaches höher sind, als nach deutschem Recht. So haben im gegensatz zum deutschen Recht nach italienischem Recht auch Geschwister von getöteten Passagieren regelmäßig Anspruch auf sechsstellige Entschädigungsbeträge für den Verlust ihres Bruders bzw. ihrer Schwester.

Nach anwendbarem italienischen Recht haben Passagiere nicht nur das Recht auf Entschädigung aus vertraglicher sondern auch aus deliktischer Haftung. Diese Haftung ist auch als Verschuldenshaftung nach italienischem Recht bekannt und wird prinzipiell i Art. 2043 codice civile (italienisches Zivilgesetzbuch) vorgesehen. Somit muss der Verursacher grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den dieser einem anderen schuldhaft zugefügt hat. Täter ist hier der  Kapitän Schettino und für ihn haftet der Arbeitgeber Costa, die Reederei (Art. 2049 c.c.). Costa könnte aber anhand der letzten Recherchen und Resultate auch direkt und unmittelbar haften, weil die Reederei am verspäteten Alarm Mitschuldner sein könnte. Man sollte deswegen  in erster Linie davon ausgehen, dass man mit höchster Wahrscheinlichkeit, auch wenn momentan noch keine Beschwerden bemerkbar sein sollten, einen  psychischen Schaden erlitten haben kann. Klar ist, dass eventuelle andere körperliche Verletzungen erst Recht entschädigt werden. Zu beachten ist aber, dass man dafür Sorge tragen muss, dass die Kausalität nicht fraglich wird. Feststehen muss, dass der Schaden mit der Tat (Unfall) verbunden ist. Deswegen ist es absolut empfehlenswert, sofort einen Arzt aufzusuchen. Wenn man schon in ärztlicher Behandlung ist sollte man unbedingt daran denken: Atteste und Untersuchungsprotokolle aufbewahren oder sogar vom Arzt verlangen. Die Behandlungen nicht unterbrechen, bis man vom Arzt als geheilt erklärt wird. Bei psychischen Problemen infolge eines derartigen Ereignisses wird dies nach allgemeiner Erfahrung eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Keine Angst - die Verjährungsfristen nach italienischem Recht sind hier lang genug (5 Jahre) und/aber trotzdem ist es empfehlenswert, dem italienischen Recht entsprechend ein Einschreiben mit Rückschein an die Haftende mit der Anmeldung der Ansprüche dem Grunde nach zu senden. Am besten sollte dies durch eine kompetente Vertrauensperson geschehen. Sollten Sie einen Anwalt beauftragen, vereinbaren Sie gleich, dass die Kosten der Haftende bezahlen muss (für ihn üblicherweise die Versicherung). Für den Fall einer bestehenden Rechtsschutzversicherung wäre es ratsam, die Rechtschutzversicherung hierüber zu informieren und vorab eine Deckungsanfrage an diese zu richten. Italien hat in Hinblick auf Schadenersatz für körperliche und psychische Schäden die durchaus großzügigsten Bestimmungen in Europa im Interesse des Geschädigten. Daneben hat man das Recht auf Rückerstattung der Kosten, die für die Heimfahrt entstanden sind, verlorener Urlaub, Ticket usw.. Grundlage für Schadenersatz: zum Arzt gehen und psychische Hilfe suchen. Protokolle, Atteste, Rechnungen sowie weitere Belege aufbewahren.

Schumann Aldbert & Kollegen
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